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Betreiber des Onlineangebots:
Peter Arnold
Horstenweg 14
14712 Rathenow
03385 / 520 520
Umsatzsteuernummer
051 202 00 277
Registereintrag und Umsatzsteuer-ID
nicht vorhanden
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sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
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3. Urheber- und Kennzeichenrecht
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5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
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6. Medien auf der Seite
Bilder auf dieser Webseite die laut Urheberrecht dritten gehören, wurden mit schriftlicher Genehmigung dieser übernommen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma poolservice-rathenow
1. Allgemeines
Alle Angebote, Vereinbarungen und deren Ausführungen unterliegen ausschließlich den vorliegenden Bedingungen.
Abweichungen müssen ausdrücklich im Voraus schriftlich mit der Firma poolservice-rathenow,
Horstenweg 14,14712 Rathenow (poolservice-rathenow) genannt, vereinbart werden.
Sollten für einen Geschäftsfall andere Bedingungen vereinbart werden, so finden diese lediglich auf diesen Geschäftsfall
Anwendung. Unter Auftraggeber wird in diesen Bedingungen jede (Rechts-) Person verstanden, die mit der Firma poolservice-rathenow
eine Vereinbarung getroffen hat oder treffen möchte.
2. Anbot, Preis
2.1 Das Übermitteln von Angeboten, Prospekten, Preislisten usw. verpflichtet die Firma poolservice-rathenow nicht zur Lieferung bzw.
Annahme des Auftrages.Unsere Angebote sind freibleibend.
Alle Verkäufe werden nur an den beiden oben genannten Stellen durchgeführt es besteht kein Online Versand oder ein Anspruch darauf.
2.2 Die in unserem Informationsmaterial angegebenen technischen Einzelheiten, Farben und Abbildungen sind unverbindlich
und sollen einen allgemeinen Eindruck von dem Produkt vermitteln.
2.3 Falls nicht anders vereinbart, gelten die Preise Brutto (inkl.der zZ.geltenden MwSt.) in Euro genannt.
Falls sich innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Vereinbarung einer oder mehrere Kostenfaktoren ändern, die
berechtigterweise als unvorhersehbar anzusehen sind, ist die Firma poolservice-rathenow berechtigt, diesen Preis anzupassen. Der
Auftraggeber hat seinerseits das Recht, innerhalb von acht Tagen nach Verständigung über die Preisanpassung die
Vereinbarung schriftlich an die Firma poolservice-rathenow als ungültig zu erklären. In diesem Fall sind die bis dahin erfolgten Leistungen,
auf Basis der vor der Erhöhung gültigen Preise, zu bezahlen.
2.4 Preisschwankungen aufgrund von zwingenden staatlichen Maßnahmen, z. B. Mehrwertsteuererhöhung, werden immer weiterverrechnet.
3. Lieferung, Mängel, Gewährleistung
3.1 Die Firma poolservice-rathenow bestimmt die Art der Ausführung des Auftrages. Die Firma poolservice-rathenow ist berechtigt, für die
Ausführung der Vereinbarung Dritte zu beauftragen.
3.2 Die Lieferzeit beginnt, sofern nicht anders angegeben, nachdem über alle technischen Details Übereinstimmung erreicht
wurde und nachdem alle für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Daten sich im Besitz der Firma poolservice-rathenow befinden
und die Firma poolservice-rathenow die vereinbarte Anzahlung erhalten hat.
3.3 Die angegebene Laufzeit ist Unverbindlich. Bei Überschreitung um mehr als sechs Wochen der angegebenen Lieferzeit kann
der Auftraggeber mittels Einschreibebriefs, unter Setzung einer Nachfrist von vier Wochen, ohne weitere Schadensforderungen
mit Ausnahme groben Verschuldens durch die Firma poolservice-rathenop, vom Vertrag zurücktreten.
3.4 Bestellte Waren sind längstens nach vier Monaten, vom Datum der Bestellung an, abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist steht
der Firma Poolservice-rathenow das Recht zu, nach eigener Wahl die Ware zu liefern oder den Auftrag zu annullieren, bzw. ohne
Nachweis der Schadenshöhe eine Stornogebühr von 20% der Auftragssumme zu fordern oder bis zur Abholung eine Lagergebühr zu erheben
3.5 Sollte auf wunsch des Käufers ein Direktversand (Hersteller - Kunde) erfolgen so erfolgt der Versand auf Rechnung und Gefahr des Empfängers(Kunden).
Der Versand der vom Kunden Bestellten Ware erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des Verkaufspreises.
Die Wahl der Versandart bleibt der Firma poolservice-rathenow vorbehalten.
3.6 Es ist der Firma poolservice-rathenow erlaubt, Teillieferungen durchzuführen, welche einzeln fakturiert werden können. Bei Artikeln,
die für ein Komplettangebot kalkuliert wurden, ist die Firma poolservice-rathenow nicht verpflichtet, einzelne Artikel aus dem
Komplettangebot zu denselben Konditionen zu verkaufen.
3.7 Es besteht sofortige Untersuchungspflicht, und Mängel müssen prompt mittels Einschreibebrief angezeigt werden. Die
Gewährleistungspflicht beginnt mit dem Tag der Benachrichtigung oder des Versandes bzw. der Übernahme durch den
Erstkäufer. Die Firma poolservice-rathenow leistet keine Gewähr für sachgemäße Konstruktion, fehlerfreies Material und sachgemäße
Ausführung der gelieferten Waren. Infolge fehlerhaften Materials oder unsachgemäßer Ausführung nachweisbar entstandenen
Schäden an der gelieferten Ware werden von der Firma poolservice-rathenow oder durch von der Firma poolservice-rathenow beauftragte Dritte
behoben. Für Beschädigungen infolge unsachgemäßer oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung durch den
Auftraggeber oder natürlicher Abnützung wird keine Haftung übernommen. Ausgenommen von der Gewährleistung sind in allen
Fällen reine Verschleißteile.Bei Dierektlieferung (ohne Zwischenlagerung beim poolservice-rathenow)wird vom poolservice-rathenow
keine Garantie oder Gewärleistung gegeben.
3.8 Die Gewährleistung erlischt, wenn von anderer Seite als durch die Firma poolservice-rathenow bzw. durch sie autorisierte Dritte
Eingriffe oder Änderungen an den gelieferten Waren ohne Zustimmung der Firma poolservice-rathenow vorgenommen werden.
3.9 Farbabweichungen sind material- und herstellerbedingt und stellen keinen Reklamationsgrund dar.
4. Montage am Bestimmungsort
4.1 Falls die Firma poolservice-rathenow auf sich genommen hat, die Waren am Bestimmungsort zu montieren, so sorgt der Auftraggeber
für die rechtzeitige Verfügbarkeit aller nach Ansicht der Firma poolservice-rathenow erforderlichen Hilfs- und Betriebsmittel (z. B. Energie,
Wasser).
4.2 Falls der Beginn oder die Abwicklung der Arbeiten von Faktoren verzögert werden, für welche der Auftraggeber oder von
ihm bestellte Dritte verantwortlich sind, müssen die hieraus entstandenen zusätzlichen Kosten für die Firma poolservice-ratenow wie
Arbeitszeit, Wegzeit, Materialaufwand usw. vom Auftraggeber erstattet werden.
4.3 Bei Schlechtwetterlage oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen behält sich die Firma poolservice-rathenow das Recht vor,
Termine kurzfristig zu ändern.
4.4 Der Auftraggeber trägt das Risiko für Schäden, die durch bauseits ungenügende Vorbereitungsarbeiten, mangelhaftes
beigestelltes Material und Hilfsmittel oder Montage unter ungünstigen Umgebungsbedingungen hervorgerufen werden,
nachdem trotz Information durch die Firma poolservice-rathenow eine Montage auf ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers
durchgeführt wird.
4.5 Sollte der Auftraggeber vor oder während der Ausführung des Auftrages Änderungen beauftragen, erfolgt eine Verrechnung
der Mehr- oder Minderarbeit. Falls eine Ausführung eines Auftrages aufgrund einer nicht bei der Firma poolservice-rathenow liegenden
Ursache geändert werden muß, dann werden auch diese Änderungen als eine Mehr- oder Minderarbeit berechnet.
5. Zahlung, Verzugszinsen, Eigentumsvorbehalt
5.1 Wenn nicht anders vereinbart, sind Rechnungen prompt bei Übernahme ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug ist
die Firma poolservice-rathenow berechtigt, Verzugszinsen in solcher Höhe zu verrechnen, wie sie jeweils von Großbanken erhoben
werden, erhöht um die Beiträge, die zur Einbringung der Forderungen aufgewendet wurden,in der Regel 5Euro.
5.2 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vol ständigen Bezahlung Eigentum der Firma poolservice-rathenow.
5.3 Im Falle der Nichtbezahlung eines fälligen Betrages oder Terminverlust (unter Setzung einer Nachfrist) bzw. Konkurs,
Stellung unter Sachwalterschaft oder Ableben des Auftraggebers ist die Firma poolservice-rathenow berechtigt, den Auftrag oder den
noch nicht gelieferten Teil des Auftrages zu annullieren und das inzwischen Gelieferte, aber noch nicht voll Bezahlte, als ihr
Eigentum, unter Berücksichtigung der eventuell bereits erfolgten Teilzahlungen), zurückzufordern. Die Kosten für den
Rücktransport bzw. das Zurückfordern dieser Waren gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5.4 Der Auftraggeber kann die noch nicht bezahlten Waren im Rahmen seiner normalen Betriebsführung weiterverkaufen oder
benutzen, er darf sie allerdings nicht als Pfand oder als Sicherheit für eine Forderung Dritter anbieten.
6. Leihweise Überlassung
6.1 Alle von der Firma poolservice-rathenow leihweise überlassen Produkte dürfen ausschließlich zu dem Zweck benutzt werden, für
welchen sie zur Verfügung gestellt wurden.
6.2 Der Auftraggeber hat sich bei oder unmittelbar nach der Übernahme von dem ordnungsgemäßen Zustand der ihm
überlassenen Produkte zu überzeugen. Sie sind nach Beendigung der Leihfrist in gereinigtem und ursprünglichem Zustand zu
retournieren.
6.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Produkte sachgemäß zu pflegen oder pflegen zu lassen.
6.4 Falls der Auftraggeber seine Verpflichtungen aus Punkt 6.1, 6.2 oder 6.3 verletzt, hat die Firma poolservice-rathenow das Recht, die
Vereinbarung mit sofortiger Wirksamkeit aufzulösen und der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten
Produkte unverzüglich an die Firma poolservice-rathenow zurück zu geben. Beschädigungen und Reinigungskosten gehen zu Lasten des
Auftraggebers.
7. Reparaturen
7.1 Bei Übernahme von Reparaturen ist die Fa. poolservice-rathenow berechtigt, eine Anzahlung zuerheben. Solange die geforderte
Anzahlung nicht geleistet ist, müssen die Reparaturarbeiten nicht begonnen werden. Die reparierte Ware ist innerhalb von 14
Tagen ab dem Zeitpunkt der Verständigung über die erfolgte Reparatur abzuholen. Für innerhalb dieser Frist nicht abgeholte
Ware wird das für Lagerhaltung ortsübliche Lagergeld verrechnet. Waren bis zum Wert von 100.-, die binnen 3 Monaten nach
obigem Zeitpunkt nicht abgeholt werden, verfallen überdies. Für Waren mit einem Wert von über 100.- gilt eine Abholfrist von 6
Monaten. Die reparierte Ware wird nur gegen Bezahlung der Reparaturkosten und angefallener Nebenspesen ausgefolgt.
7.2 Bei Reparaturaufträgen erstreckt sich die Gewährleistung auf die sachgemäße Ausführung der Reparatur und die bei der
Reparatur erneuerten Teile, nicht auf das reparierte Gerät selbst oder zB.auf von anderen Herstellern gelieferte Ware.
7.3 Für auf Wunsch gelegte Kostenvoranschläge wird ein angemessenes Entgelt berechnet,dieses wird bei Erteilung des Auftrages gut geschrieben.
Eine Überschreitung des Kostenvoranschlages um bis zu 20% ohne weitere Verständigung gilt als vereinbart.
Sollten einzelne Klauseln oder Passagen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt das die Wirksamkeit des Vertrages
oder Auftrages und der übrigen Bedingungen nicht.
8. Allgemeines
Die Bezeichnung der Firma ist gekürzt geschrieben und lautet in ganzer Bezeichnung : poolservice-rathenow & anhängerverleih-verkauf.
Erfüllungsort für die Ware ist der Ort, von dem die Ware verkauft wird. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Vertragspartners,
Auftraggebers oder Kunden ist Rathenow. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozesse ist Rathenow.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
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